Geldbußen ohne Definitionen - Behörden und öffentliche Stellen im Fokus des Art 99 AI Act (Teil I)
06.07.2026
In diesem Beitrag ziehen die Autoren das Zwischenergebnis, dass zur Auslegung von "Behörden und öffentlichen Stellen" nach der KI-VO auf den Begriff "öffentlicher Auftraggeber" der VergabeRL zurückgegriffen werden kann.